Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich durchführe, sind in der GebüH, Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen gelistet und erstattungsfähig. Sie bekommen somit von Ihrer Privatversicherung, Beihilfe, Post-, Polizeikrankenkasse oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung Ihre Behandlungskosten gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif erstattet.
Mittlerweile beteiligen sich auch viele gesetzliche Krankenkassen, Konzerne bzw. Arbeitgeber in unterschiedlichem Umfang an den Kosten für die osteopathische Behandlung. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Arbeitsstätte nach. Informieren können Sie sich auch unter: www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html