Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Kosten für Selbstzahlende bzw. bei gesetzlicher Krankenversicherung
Bei privater Versicherung
Sie sind privat krankenversichert oder haben eine Beihilfe bzw. eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung? Diese erstatten Ihnen die Behandlungskosten nach Ihrem persönlichen, dortigen Versicherungstarif. Bei der Rechnungsstellung orientiere ich mich stets an der Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen, GebüH bzw. im Fall von privater Physiotherapie gemäß der Gebührenordnung für Therapeuten, GebüTh.