Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Allgemeines:
Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich anwende, sind grundsätzlich erstattungsfähige Privatleistungen nach der Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen, GebüH.
Je nach Konsultationsgrund bzw. Beschwerde wird Ihr Ersttermin bei mir ca. 90 Minuten dauern und umfasst die Anamnese, Untersuchung und Erstbehandlung. Die Dauer eines Folgetermins beträgt ca. 60 Minuten.
Da ich keine Termine mehrfach vergebe, entstehen Ihnen keine Wartezeiten. Bitte seien Sie pünktlich und bedenken Sie, dass meine Praxis sehr zentral liegt, falls Sie mit dem PKW kommen.
Falls Sie Fragen zur Behandlung und den voraussichtlichen Kosten haben, fühlen Sie sich frei, mich zu kontaktieren. Weiterhelfen kann zudem:
www.patienteninfo-krankenkassen.html
Bei gesetzlicher Krankenversicherung:
Viele Krankenkassen, z.B. TK, Securvita, DAK, AOK, BKK uvm., erstatten ihren Kunden anteilige Kosten zwischen ca. €120,00 bis €500,00 pro Jahr für die Behandlungen mit Osteopathie. Auch manche Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine Vergütung für die Inanspruchnahme von osteopathischen Behandlungen. Fragen Sie bitte im Zweifel bei Ihrer KV oder Ihrem Arbeitgeber nach.
Da ich als zugelassener Heilpraktiker berechtigt bin zur berufsmässigen Ausübung der Heilkunde, können Sie auch ohne einen Arztbesuch osteopathisch-naturheilkundliche Behandlungen bei mir in Anspruch nehmen. Um die Erstattungen von Ihrer Krankenkasse zu bekommen, ist allerdings ein ärztliches, nichtbudgetiertes Rezept hilfreich; denn Ärzte und Krankenkassen sind Vertragspartner.
Privatversicherung oder Beihilfe:
Ihre Kosten für meine Heilpraktikerrechnung bekommen Sie von Ihrer Versicherung oder Beihilfe im Rahmen Ihres jeweiligen Tarifs nach dem GebüH erstattet.