Die Behandlung durch einen Heilpraktiker ist immer eine Privatleistung und wird Ihnen durch Ihre Privatversicherung, gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif, voll- oder teilumfänglich erstattet. Für eine optimale Transparenz richte ich mich bei der Rechnungsstellung stets nach der öffentlich einsehbaren Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen, GeBüH. Sollten Sie Fragen zur Erstattung haben, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenversicherung. Auch ich werde gerne versuchen Ihre Fragen zu beantworten.
Auch die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen rückvergüten Ihnen einen Teil der an mich gezahlten Behandlungskosten für beispielsweise die Osteopathie. Seitens Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist dies eine freiwillige Leistung. Manche Versicherer wünschen eine formlose, ärztliche Empfehlung oder ein Rezept über 3 x Osteopathie. Fragen Sie bei Unklarheiten ggf. bei Ihrer Krankenkasse nach. Soweit es mir möglich ist, beantworte ich auch gerne Ihre Fragen. Von den teilnehmenden Krankenkassen bin ich als zertifiziertes Osteopathieverband-Mitglied und qualifizierter Leistungserbringer anerkannt.