Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich durchführe, sind immer Privatleistungen. Mittlerweile beteiligen sich jedoch auch viele gesetzlichen Krankenkassen sowie manche Arbeitgeber an den Kosten für osteopathische Behandlungen.
Bei vorliegender Privatversicherung, Beihilfe und falls dies sonst erforderlich sein sollte, rechne ich alle osteopathisch-naturheilkundlichen Leistungen nach der Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen, GebüH, ab. Im Rahmen Ihrer jeweiligen Versicherung werden Ihnen die Kosten vergütet.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist ein ärztliches, nichtbudgetiertes Rezept hilfreich, um Erstattungen von der Krankenkasse zu bekommen. Pro Jahr vergüten die teilnehmenden gKV ihren Kunden zwischen €120,00 bis €500,00 für die Behandlungen mit Osteopathie.
Falls Sie Fragen zu einer vollständigen oder anteiligen Erstattung meines Behandlungshonorars haben, kontaktieren Sie idealerweise zunächst Ihren Krankenversicherer. Darüberhinaus informiere auch ich Sie gerne über die zu erwartenden Kosten. Weiterhelfen kann zudem: