Heilpraktiker Marburg H. Mörmel

Kosten (privat, gesetzlich)

Die meisten meiner Patienten*innen nutzen die Möglichkeit, sich die Behandlungskosten von Ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen.

Bei privater Krankenversicherung

Die Privatkrankenkassen, Beihilfen, Post-, Polizeikrankenkassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen vergüten Ihnen die Behandlungskosten gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Sofern also Heilpraktikerleistungen mitversichert sind, rechne ich die Therapie über die Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen (GebüH) ab. Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich anwende, sind hier gelistet und erstattungsfähig.

Bei gesetzlicher Krankenversicherung

Die Kosten der osteopathischen Therapie können Sie von Ihrer gesetzlichen, die Osteopathie unterstützenden Krankenkasse eine anteilige Erstattung bekommen. Da Krankenkassen und Ärzte*innen Vertragspartner sind, benötigen Sie hierfür ein ärztliches Rezept über z.B. 3x Osteopathie.

Weitere Informationen finden Sie auch unter: osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Für die Behandlung durch einen zugelassenen Heilpraktiker brauchen Sie grundsätzlich kein Rezept. Sie können auch ohne Osteopathierezept zu mir kommen, sofern Ihre Krankenkasse Ihnen die Kosten für eine osteopathische Therapie ohnehin nicht erstattet oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie unterstützt und dafür lediglich eine Behandlungsrechnung möchte.

Allgemeines
 
Falls Sie immobil sind, biete ich Ihnen die Möglichkeit des Hausbesuchs an. Sollten Sie einmal einen Termin aus dringenden Gründen absagen müssen, bitte ich Sie, dies möglichst frühzeitig und spätestens bis 16.00 Uhr des Vortages zu tun, damit die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig vergeben werden kann. Zu kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine können Ihnen in Rechnung gestellt werden.