Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Bei privater Krankenversicherung
Die Privatversicherer, Beihilfen, Post-, Polizeikrankenkassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen vergüten Ihre Behandlungskosten gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif und nach der GebüH.
Diese öffentlich einsehbare Gebührenerstattungstabelle der Krankenversicherer zeigt die Beträge, zu denen private Kostenträger Ihnen die Heilpraktikerleistungen maximal erstatten. Als Freiberufler bin ich in der Höhe meines Honorars ungebunden; ich orientiere mich allerdings bei meiner Rechnungsstellung stets an der GebüH, und bespreche für eine bestmögliche Transparenz die Kosten vorab mit Ihnen. Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich durchführe, sind in der GebüH gelistet und erstattungsfähig. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Fragen haben.
Bei gesetzlicher Krankenversicherung
Bei gesetzlicher Krankenversicherung beträgt mein Honorar für eine Behandlung je nach Art, Dauer und Aufwand €30,00 bis €120,00. Es gibt keine „bösen Überraschungen“; die pro Sitzung zu erwartenden Kosten bespreche ich vorab mit Ihnen.
Ebenso wie Privatversicherte, können Sie auch ohne Rezept zu mir kommen. Aktuell erstatten viele gesetzliche Krankenkassen anteilige Kosten für die osteopathische Behandlung. In diesem Fall – also für eine Teilerstattung durch Ihre gesetzliche KV – benötigen Sie ein ärztliches, budgetfreies Rezept über Osteopathie. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Fragen haben.
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