Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Die meisten meiner Patienten*innen nutzen die Möglichkeit, sich die Behandlungskosten von Ihrer Krankenversicherung erstatten zu lassen.
Bei privater Krankenversicherung
Die Privatkrankenkassen, Beihilfen, Post-, Polizeikrankenkassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen vergüten Ihnen die Behandlungskosten gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Sofern also Heilpraktikerleistungen mitversichert sind, rechne ich die Therapie über die Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen (GebüH) ab. Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich anwende, sind hier gelistet und erstattungsfähig.
Bei gesetzlicher Krankenversicherung
Die Kosten der osteopathischen Therapie können Sie von Ihrer gesetzlichen, die Osteopathie unterstützenden Krankenkasse eine anteilige Erstattung bekommen. Da Krankenkassen und Ärzte*innen Vertragspartner sind, benötigen Sie hierfür ein ärztliches Rezept über z.B. 3x Osteopathie.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Für die Behandlung durch einen zugelassenen Heilpraktiker brauchen Sie grundsätzlich kein Rezept. Sie können auch ohne Osteopathierezept zu mir kommen, sofern Ihre Krankenkasse Ihnen die Kosten für eine osteopathische Therapie ohnehin nicht erstattet oder wenn Ihr Arbeitgeber Sie unterstützt und dafür lediglich eine Behandlungsrechnung möchte.