Heilpraktiker Marburg H. Mörmel

Kosten der Behandlung

Gesetzlich Krankenversicherte

Als gesetzlich Krankenversicherte(r) können Sie für die Kosten der osteopathischen Behandlung durch mich von Ihrer Krankenkasse eine anteilige Erstattung bekommen. Holen Sie dazu vor Behandlungsbeginn ein ärztliches Rezept über Osteopathie ein, und reichen Sie dieses mitsamt der beglichenen Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Ein Osteopathie-Rezept bekommen Sie meist problemlos, denn diese Verordnung fällt nicht unter eine Budgetierung. Für die Behandlungsaufnahme ist jedoch generell weder ein Rezept noch eine Überweisung erforderlich.

Die Therapiekosten betragen €90,00 für gesetzlich Krankenversicherte bei vollem Stundensatz von 50 Minuten. Kurzbehandlungen berechne ich entsprechend anteilig und stets nach Absprache.

 

Bei privater Versicherung

Private Krankenversicherungen, Beihilfen, Post-Polizeikassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten Ihnen die Behandlungskosten für alle Verfahren die ich praktiziere nach Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Nach ein 3-4 Behandlungen bzw. zum Behandlungsende erhalten Sie eine qualifizierte Rechnung nach der Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen, GebüH bzw. im Fall von privater Physiotherapie an der Gebührenordnung für Therapeuten, GebüTh. Diese reichen Sie wie gewohnt ein.

 
Allgemeines
 
Sie können also mit oder ohne Rezept bzw. als privat oder gesetzlich Krankenversicherte(r) zu mir kommen. Bringen Sie zur Behandlung bitte ein großers Badetuch zum Darauflegen mit. Falls Sie immobil sind, biete ich Ihnen die Möglichkeit des Hausbesuchs an. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Fragen haben.
 
Sollten Sie einmal einen Termin aus dringenden Gründen absagen müssen, bitte ich Sie, dies möglichst frühzeitig zu tun, spätestens bis 16.00 Uhr des Vortages, damit die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig vergeben werden kann.

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