Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Gesetzlich Krankenversicherte
Als gesetzlich Krankenversicherte(r) können Sie für die Kosten der osteopathischen Behandlung durch mich von Ihrer Krankenkasse eine anteilige Erstattung bekommen. Holen Sie dazu vor Behandlungsbeginn ein ärztliches Rezept über Osteopathie ein, und reichen Sie dieses mitsamt der beglichenen Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Ein Osteopathie-Rezept bekommen Sie meist problemlos, denn diese Verordnung fällt nicht unter eine Budgetierung. Für die Behandlungsaufnahme ist jedoch generell weder ein Rezept noch eine Überweisung erforderlich.
Die Therapiekosten betragen €90,00 für gesetzlich Krankenversicherte bei vollem Stundensatz von 50 Minuten. Kurzbehandlungen berechne ich entsprechend anteilig und stets nach Absprache.
Bei privater Versicherung
Private Krankenversicherungen, Beihilfen, Post-Polizeikassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten Ihnen die Behandlungskosten für alle Verfahren die ich praktiziere nach Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Nach ein 3-4 Behandlungen bzw. zum Behandlungsende erhalten Sie eine qualifizierte Rechnung nach der Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen, GebüH bzw. im Fall von privater Physiotherapie an der Gebührenordnung für Therapeuten, GebüTh. Diese reichen Sie wie gewohnt ein.
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