Heilpraktiker Marburg H. Mörmel

Kosten (privat, gesetzlich)

Bei privater Krankenversicherung

Die Privatversicherer, Beihilfen, Post-, Polizeikrankenkassen oder Heilpraktiker-Zusatzversicherungen vergüten Ihre Behandlungskosten gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif und nach der GebüH.

Diese öffentlich einsehbare Gebührenerstattungstabelle der Krankenversicherer zeigt die Beträge, zu denen private Kostenträger Ihnen die Heilpraktikerleistungen maximal erstatten. Als Freiberufler bin ich in der Höhe meines Honorars ungebunden; ich orientiere mich allerdings bei meiner Rechnungsstellung stets an der GebüH, und bespreche für eine bestmögliche Transparenz die Kosten vorab mit Ihnen. Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich durchführe, sind in der GebüH gelistet und erstattungsfähig. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Fragen haben.

Bei gesetzlicher Krankenversicherung

Bei gesetzlicher Krankenversicherung beträgt mein Honorar für eine Behandlung je nach Art, Dauer und Aufwand €30,00 bis €120,00. Es gibt keine „bösen Überraschungen“; die pro Sitzung zu erwartenden Kosten bespreche ich vorab mit Ihnen.

Ebenso wie Privatversicherte, können Sie auch ohne Rezept zu mir kommen. Aktuell erstatten viele gesetzliche Krankenkassen anteilige Kosten für die osteopathische Behandlung. In diesem Fall – also für eine Teilerstattung durch Ihre gesetzliche KV – benötigen Sie ein ärztliches, budgetfreies Rezept über Osteopathie. Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Fragen haben.

Allgemeines

Sollten Sie einmal einen Termin aus dringenden Gründen absagen müssen, bitte ich Sie, dies möglichst frühzeitig und spätestens bis 16.00 Uhr des Vortages zu tun, damit die für Sie eingeplante Behandlungseinheit noch anderweitig vergeben werden kann. Zu kurzfristig abgesagte oder versäumte Termine können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
 
Die Rechtsgrundlage: Bei meiner Konsultation vereinbaren Sie und ich einen Dienstleistungsvertrag nach §§611-630 BGB, der mich zum Bemühen um Heilung oder Linderung einer Krankheit und Sie zur Entrichtung einer entsprechenden Vergütung verpflichtet.
 
Falls Sie immobil sind, biete ich Ihnen die Möglichkeit des Hausbesuchs an.