Heilpraktiker Marburg H. Mörmel
Behandlungskosten
Mein Honrar richtet sich nach der GebüH, Gebührenerstattungstabelle für Heilpraktikerleistungen. Somit bekommen Sie von Ihrer Privatversicherung, Beihilfe, Post-, Polizeikrankenkasse oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung Ihre Behandlungskosten gemäß Ihrem persönlichen Versicherungstarif erstattet.
Alle Untersuchungen und Behandlungsverfahren, die ich durchführe, sind in der GebüH gelistet und erstattungsfähig.
Ebenso wie Privatversicherte können Sie auch als gesetzlich Krankenversicherte(r) mit oder auch ohne Rezept zu mir kommen. Viele gesetzliche Krankenkassen vergüten anteilige Kosten für die osteopathische Behandlung. In diesem Fall – also für eine freiwillige Teilerstattung durch Ihre gesetzliche KV – ist ein ärztliches, budgetfreies Rezept über Osteopathie hilfreich.
Kontaktieren Sie mich gerne, falls Sie Fragen haben.